Neue E-Bike- und Lastenrad-Vorschriften in der Schweiz

1. Drei Klassen von E-Bikes im Schweizer Recht

Kategorie Leistungs- & Geschwindigkeitsgrenzen Maximales Gesamtgewicht Ausweis & Helme
Leichtes Motorfahrrad ≤ 500 W, Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike, leichtes Lastenrad); nur mit Gashebel ≤ 25 km/h (E-Scooter) ≤ 250 kg (erhöht von 200 kg) Kein Führerausweis erforderlich (ab 16; 14–16 mit Kategorie M), kein Kontrollschild, Helm nur empfohlen
Schnelles E-Bike (S-Pedelec) ≤ 1.000 W, Tretunterstützung bis 45 km/h; ohne Tretunterstützung per Gashebel ≤ 30 km/h
Führerausweis (M oder höher), Kontrollschild erforderlich, Helm obligatorisch (Velohelm zulässig); wo vorgesehen, müssen Velowege benutzt werden
Schweres Motorfahrrad ≤ 2.000 W, mit oder ohne Pedale, Geschwindigkeit bis 25 km/h (Lastenräder) 250–450 kg Führerausweis M erforderlich, Kontrollschild erforderlich, Helm erforderlich

Was ist ein Pedelec, ein Speed-Pedelec und ein E-Bike?

2. Lastenrad Regeln

  • Gewichtsgrenze erhöht: Lastenräder dürfen neu bis zu 450 kg wiegen (statt 200 kg).

  • Mitnahmekapazität: Es dürfen bis zu vier Kinder befördert werden, sofern eine entsprechende Anzahl zugelassener Sitze mit Gurten vorhanden ist.

  • Unterscheidung der Kategorien: Lastenräder bis 250 kg bleiben ausweispflichtfrei; solche bis 450 kg fallen neu unter die Kategorie „schweres Motorfahrrad“ und benötigen einen Ausweis.

3. Aktualisierungen bei der Verkehrszeichenregelung

  • Das Verkehrszeichen „Velo“ umfasst neu auch alle leichten Motorfahrzeuge – langsame E-Bikes, schnelle E-Bikes und E-Scooter bis 20 km/h.

  • Das Zeichen „Motorfahrrad“ gilt für schnelle E-Bikes, Benzinmofas und die neuen schweren Motorfahrräder.

  • Wo Schilder Mofas verbieten, sind alle motorisierten Fahrräder verboten – auch solche mit ausgeschaltetem Motor.

4. Vorgeschriebene Tachometer

  • Ab April 2024 müssen alle neuen schnellen E-Bikes (S-Pedelecs) mit eingebauten Tachometern ausgestattet sein; bestehende müssen bis April 2027 nachgerüstet werden.

5. Europäische Regulierungsdebatte

In ganz Europa wird darüber diskutiert, die E-Bike-Regeln anzupassen:

  1. Höhere Leistungsgrenzen
    Der deutsche ZIV setzt sich dafür ein, die EU-Grenze von 250 W Dauerleistung auf 750 W Spitzenleistung am Rad auszuweiten – in Anlehnung an die Schweizer Toleranz für leistungsstärkere Fahrräder.

  2. Gewichtsgrenzen für Lastenräder
    Vorgeschlagene Obergrenzen umfassen 250 kg für zweirädrige Lastenräder und 300 kg für mehrspurige Modelle. Schwerere Räder würden eigene Normen benötigen (siehe EN 17860-4:2025).

  3. Meinungen aus der Branche

    • Leva-EU warnt davor, dass übermäßige Regulierung Innovationen bremsen und die Einstiegshürden für neue (insbesondere asiatische) Hersteller erhöhen könnte.

    • RLVD argumentiert, dass Lastenräder unter 300 kg, die in der urbanen Logistik eingesetzt werden, ihren „Velo“-Status behalten sollten, um ihre wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile zu sichern.

    • ZIV unterstützt eine Überprüfung der 250-W-Grenze und verweist auf technische Überalterung sowie den Aufstieg leistungsstarker Dreiräder und kompakter E-Lastenräder

6. Zusammenfassung

  • Ab dem 1. Juli 2025 führt die Schweiz eine neue Kategorie „schweres Motorfahrrad“ ein (≤ 2 kW, ≤ 25 km/h, ≤ 450 kg), die Registrierung, Kontrollschilder, Helme und einen Ausweis erfordert.

  • Die Gewichtsgrenzen für Lastenräder werden erhöht; die Regelung für Kindersitze erlaubt bis zu vier Kinder mit geeigneten Sitzen.

  • „Langsame“ E-Bikes bleiben hinsichtlich Ausweis und Kontrollschild weitgehend unreguliert.

  • EU-Diskussionen könnten dem Schweizer Beispiel bei Leistungs- und Gewichtsgrenzen folgen, auch wenn die Branchen-Debatte weitergeht.

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