1. Drei Klassen von E-Bikes im Schweizer Recht
| Kategorie | Leistungs- & Geschwindigkeitsgrenzen | Maximales Gesamtgewicht | Ausweis & Helme |
|---|---|---|---|
| Leichtes Motorfahrrad | ≤ 500 W, Tretunterstützung bis 25 km/h (E-Bike, leichtes Lastenrad); nur mit Gashebel ≤ 25 km/h (E-Scooter) | ≤ 250 kg (erhöht von 200 kg) | Kein Führerausweis erforderlich (ab 16; 14–16 mit Kategorie M), kein Kontrollschild, Helm nur empfohlen |
| Schnelles E-Bike (S-Pedelec) | ≤ 1.000 W, Tretunterstützung bis 45 km/h; ohne Tretunterstützung per Gashebel ≤ 30 km/h | — | |
| Führerausweis (M oder höher), Kontrollschild erforderlich, Helm obligatorisch (Velohelm zulässig); wo vorgesehen, müssen Velowege benutzt werden | |||
| Schweres Motorfahrrad | ≤ 2.000 W, mit oder ohne Pedale, Geschwindigkeit bis 25 km/h (Lastenräder) | 250–450 kg | Führerausweis M erforderlich, Kontrollschild erforderlich, Helm erforderlich |
Was ist ein Pedelec, ein Speed-Pedelec und ein E-Bike?
2. Lastenrad Regeln
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Gewichtsgrenze erhöht: Lastenräder dürfen neu bis zu 450 kg wiegen (statt 200 kg).
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Mitnahmekapazität: Es dürfen bis zu vier Kinder befördert werden, sofern eine entsprechende Anzahl zugelassener Sitze mit Gurten vorhanden ist.
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Unterscheidung der Kategorien: Lastenräder bis 250 kg bleiben ausweispflichtfrei; solche bis 450 kg fallen neu unter die Kategorie „schweres Motorfahrrad“ und benötigen einen Ausweis.
3. Aktualisierungen bei der Verkehrszeichenregelung
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Das Verkehrszeichen „Velo“ umfasst neu auch alle leichten Motorfahrzeuge – langsame E-Bikes, schnelle E-Bikes und E-Scooter bis 20 km/h.
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Das Zeichen „Motorfahrrad“ gilt für schnelle E-Bikes, Benzinmofas und die neuen schweren Motorfahrräder.
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Wo Schilder Mofas verbieten, sind alle motorisierten Fahrräder verboten – auch solche mit ausgeschaltetem Motor.
4. Vorgeschriebene Tachometer
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Ab April 2024 müssen alle neuen schnellen E-Bikes (S-Pedelecs) mit eingebauten Tachometern ausgestattet sein; bestehende müssen bis April 2027 nachgerüstet werden.
5. Europäische Regulierungsdebatte
In ganz Europa wird darüber diskutiert, die E-Bike-Regeln anzupassen:
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Höhere Leistungsgrenzen
Der deutsche ZIV setzt sich dafür ein, die EU-Grenze von 250 W Dauerleistung auf 750 W Spitzenleistung am Rad auszuweiten – in Anlehnung an die Schweizer Toleranz für leistungsstärkere Fahrräder. -
Gewichtsgrenzen für Lastenräder
Vorgeschlagene Obergrenzen umfassen 250 kg für zweirädrige Lastenräder und 300 kg für mehrspurige Modelle. Schwerere Räder würden eigene Normen benötigen (siehe EN 17860-4:2025). -
Meinungen aus der Branche
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Leva-EU warnt davor, dass übermäßige Regulierung Innovationen bremsen und die Einstiegshürden für neue (insbesondere asiatische) Hersteller erhöhen könnte.
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RLVD argumentiert, dass Lastenräder unter 300 kg, die in der urbanen Logistik eingesetzt werden, ihren „Velo“-Status behalten sollten, um ihre wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile zu sichern.
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ZIV unterstützt eine Überprüfung der 250-W-Grenze und verweist auf technische Überalterung sowie den Aufstieg leistungsstarker Dreiräder und kompakter E-Lastenräder
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6. Zusammenfassung
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Ab dem 1. Juli 2025 führt die Schweiz eine neue Kategorie „schweres Motorfahrrad“ ein (≤ 2 kW, ≤ 25 km/h, ≤ 450 kg), die Registrierung, Kontrollschilder, Helme und einen Ausweis erfordert.
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Die Gewichtsgrenzen für Lastenräder werden erhöht; die Regelung für Kindersitze erlaubt bis zu vier Kinder mit geeigneten Sitzen.
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„Langsame“ E-Bikes bleiben hinsichtlich Ausweis und Kontrollschild weitgehend unreguliert.
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EU-Diskussionen könnten dem Schweizer Beispiel bei Leistungs- und Gewichtsgrenzen folgen, auch wenn die Branchen-Debatte weitergeht.






